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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 1 Fördern und Fordern
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
Kapitel 3 Leistungen
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
§ 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47 Aufsicht
§ 48 Zielvereinbarungen
§ 49 Innenrevision
Kapitel 6 Datenschutz
Kapitel 7 Statistik und Forschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
Kapitel 9 Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
Kapitel 11 Übergangs - und Schlussvorschriften
§ 48 Zielvereinbarungen

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch abschließen. Die Vereinbarungen können

  • 1. erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeitersetzen,
  • 2. die Selbstbewirtschaftung von Haushaltsmitteln für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie für Verwaltungskosten zulassen.
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