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Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil -
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
SGB 1 § 2 Soziale Rechte
SGB 1 § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
SGB 1 § 4 Sozialversicherung
SGB 1 § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
SGB 1 § 6 Minderung des Familienaufwands
SGB 1 § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe
SGB 1 § 9 Sozialhilfe
SGB 1 § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe
  • Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.
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