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Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil -
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
SGB 1 § 2 Soziale Rechte
SGB 1 § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
SGB 1 § 4 Sozialversicherung
SGB 1 § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
SGB 1 § 6 Minderung des Familienaufwands
SGB 1 § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe
SGB 1 § 9 Sozialhilfe
SGB 1 § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
SGB 1 § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nachversorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf
    • 1. die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
    • 2. angemessene wirtschaftliche Versorgung. Ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben auch die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
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