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Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil -
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
SGB 1 § 2 Soziale Rechte
SGB 1 § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
SGB 1 § 4 Sozialversicherung
SGB 1 § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
SGB 1 § 6 Minderung des Familienaufwands
SGB 1 § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe
SGB 1 § 9 Sozialhilfe
SGB 1 § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
SGB 1 § 4 Sozialversicherung
  • (1) Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.
  • (2) Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf
    • 1. die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und
    • 2. wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter. Ein Recht auf wirtschaftliche Sicherung haben auch die Hinterbliebenen eines Versicherten.
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