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Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil -
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
SGB 1 § 2 Soziale Rechte
SGB 1 § 3 Bildungs- und Arbeitsförderung
SGB 1 § 4 Sozialversicherung
SGB 1 § 5 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
SGB 1 § 6 Minderung des Familienaufwands
SGB 1 § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
SGB 1 § 8 Kinder- und Jugendhilfe
SGB 1 § 9 Sozialhilfe
SGB 1 § 10 Teilhabe behinderter Menschen
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
SGB 1 § 2 Soziale Rechte
  • (1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.
  • (2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicher zu stellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
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