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Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil -
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
Zweiter Abschnitt Einweisungsvorschriften
Erster Titel Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger
Zweiter Titel Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger
SGB 1 § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung
SGB 1 § 19 Leistungen der Arbeitsförderung
SGB 1 § 19a
SGB 1 § 19b Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
SGB 1 § 20
SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
SGB 1 § 21a Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
SGB 1 § 21b Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen
SGB 1 § 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
SGB 1 § 23 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte
SGB 1 § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
SGB 1 § 25 Kindergeld und Erziehungsgeld
SGB 1 § 26 Wohngeld
SGB 1 § 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
SGB 1 § 28 Leistungen der Sozialhilfe
SGB 1 § 28a Leistungen der Grundsicherung
SGB 1 § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Dritter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs
Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
SGB 1 § 18 Leistungen der Ausbildungsförderung
  • (1) Nach dem Recht der Ausbildungsförderung können Zuschüsse und Darlehen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung in Anspruch genommen werden.
  • (2) Zuständig sind die Ämter und die Landesämter für Ausbildungsförderung nach Maßgabe der §§ 39, 40, 40a und 45 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes .
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