Besondere Zuwendung für Haftopfer in der ehemaligen DDR
Bundesbürger, die in der ehemaligen DDR wegen ihrer politischen Überzeugung eine Haftstrafe verbüßten, erhalten eine Wiedergutmachung in Form einer besonderen Zuwendung.
Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (StrRehaG) vom 21.08.2007 veröffentlicht im BGBl. I Nr. 43 S. 2118 erhalten Bundesbürger, die in der ehemaligen DDR wegen ihrer politischen Überzeugung eine Haftstrafe verbüßten, eine Zuwendung.
Die Zuwendung erhält jeder, der in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten hat.
Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat. Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt.
Die massgebenden Einkommensgrenze liegt derzeit bei
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1.041
für Alleinstehende und
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1.388
für Verheiratete.
Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet.
Die Zuwendung beträgt
250
monatlich.
Sie wird ab dem Monat gezahlt, der auf den Tag der Antragstellung folgt. Bei Anträgen, die bereits vor 28.08.2007 gestellt wurden, wird die Zuwendung ab 01. September 2007 gezahlt.
Klicken Sie folgende Links für weitere Informationen bzw. Formulare:
17a-StrRehaG - Hinweisblatt
17a-StrRehaG - Antragsvordruck
17a-StrRehaG - Einkommenserklärung
17a-StrRehaG - Verdienstbescheinigung
Liste der zuständigen Behörden "SED-Opferpension"
für Rehabilitierungsfälle nach § 25 Abs. 1 StrRehaG
Berlin
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Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Sächsische Str. 28
10707 Berlin
Brandenburg
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Präsident des Landgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist:
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Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße. 3/4, 03046 Cottbus
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Landgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt/Oder
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Landgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam
Mecklenburg-Vorpommern
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Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin
Sachsen
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Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen-Anhalt
-
Landesverwaltungsamt
Willy-Lohmann-Straße 7
06114 Halle
Thüringen
-
Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung 4
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen
für Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes
Baden-Württemberg
Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise mit folgender Besonderheit:
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Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Heilbronn ist auch für das Gebiet des Landkreises Heilbronn zuständig.
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Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Karlsruhe ist auch für das Gebiet des Landkreises Karlsruhe zuständig.
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Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Pforzheim ist auch für das Gebiet des Enzkreises und des Landkreises Calw zuständig.
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Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist auch für das Gebiet des Stadtkreises Ulm zuständig.
Bayern
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Regierung von Oberbayern
Ausgleichsamt
Schwanthalerstr. 40
80336 München
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Regierung von Niederbayern
Ausgleichsamt
Östlicher Stadtgraben 30
94469 Deggendorf
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Regierung der Oberpfalz
Ausgleichsamt
Emmeramsplatz 8
93039 Regensburg
-
Regierung von Oberfranken
Ausgleichsamt
Dr.- Franz-Str. 1
95445 Bayreuth
-
Regierung von Mittelfranken
Ausgleichsamt
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
-
Regierung von Unterfranken
Ausgleichsamt
Stephanstr. 2
97070 Würzburg
-
Regierung von Schwaben
Ausgleichsamt
Karlstr. 2
86150 Augsburg
Berlin
-
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Sächsische Str. 28
10707 Berlin
Brandenburg
-
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Landesvertriebenen- und Aussiedleramt
Lipezker Str. 45 / Haus 5
03048 Cottbus
Bremen
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Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales des Landes Bremen
Referat Zuwanderungsangelegenheiten und Integrationspolitik
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Hamburg
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Adolph-Schönfelder-Str. 5
22083 Hamburg
Hessen
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Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
-
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
-
Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
Mecklenburg-Vorpommern
-
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstr. 19-21
19048 Schwerin
Niedersachsen
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Landkreise, kreisfreie Städte und die großen selbständigen Städte. Nähere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Clemensstr. 17, 30169 Hannover
Nordrhein-Westfalen
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Bezirksregierungen. Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,
Horionplatz 1,
40213 Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Saarland
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Ministerium für
Justiz, Gesundheit und Soziales
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Sachsen
-
Regierungspräsidium Chemnitz
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen-Anhalt
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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Straße 7
06114 Halle
Schleswig-Holstein
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Landesamt für Soziale Dienste
Außenstelle Kiel
Gartenstr. 7
24103 Kiel
Thüringen
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Landesamt für Soziales und Familie
Abteilung 4
Charlottenstraße 2
98617 Meiningen
Fälle nach Ziffer I. und II. mit Wohnsitz im Ausland:
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Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Sächsische Str. 28
10707 Berlin