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Besondere Zuwendung für Haftopfer in der ehemaligen DDR
Bundesbürger, die in der ehemaligen DDR wegen ihrer politischen Überzeugung eine Haftstrafe verbüßten, erhalten eine Wiedergutmachung in Form einer besonderen Zuwendung.
Liste der zuständigen Behörden "SED-Opferpension"

Besondere Zuwendung für Haftopfer in der ehemaligen DDR

Bundesbürger, die in der ehemaligen DDR wegen ihrer politischen Überzeugung eine Haftstrafe verbüßten, erhalten eine Wiedergutmachung in Form einer besonderen Zuwendung.

Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften (StrRehaG) vom 21.08.2007 veröffentlicht im BGBl. I Nr. 43 S. 2118 erhalten Bundesbürger, die in der ehemaligen DDR wegen ihrer politischen Überzeugung eine Haftstrafe verbüßten, eine Zuwendung.
Die Zuwendung erhält jeder, der in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten hat.
Voraussetzung ist, dass der Betroffene strafrechtlich rehabilitiert wurde oder eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten hat. Außerdem wird die Zuwendung nur bei Bedürftigkeit gewährt.
Die massgebenden Einkommensgrenze liegt derzeit bei

  • 1.041 € für Alleinstehende und
  • 1.388 € für Verheiratete.

Renten werden nicht zum Einkommen gerechnet.
Die Zuwendung beträgt 250 € monatlich.
Sie wird ab dem Monat gezahlt, der auf den Tag der Antragstellung folgt. Bei Anträgen, die bereits vor 28.08.2007 gestellt wurden, wird die Zuwendung ab 01. September 2007 gezahlt.

Klicken Sie folgende Links für weitere Informationen bzw. Formulare:

17a-StrRehaG - Hinweisblatt

17a-StrRehaG - Antragsvordruck

17a-StrRehaG - Einkommenserklärung

17a-StrRehaG - Verdienstbescheinigung

Liste der zuständigen Behörden "SED-Opferpension"

für Rehabilitierungsfälle nach § 25 Abs. 1 StrRehaG

Berlin

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales,
    Sächsische Str. 28
    10707 Berlin

Brandenburg

  • Präsident des Landgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist:
    • Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße. 3/4, 03046 Cottbus
    • Landgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt/Oder
    • Landgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam

Mecklenburg-Vorpommern

  • Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Puschkinstr. 19-21
    19055 Schwerin

Sachsen

  • Regierungspräsidium Chemnitz
    Altchemnitzer Straße 41
    09120 Chemnitz

Sachsen-Anhalt

  • Landesverwaltungsamt
    Willy-Lohmann-Straße 7
    06114 Halle

Thüringen

  • Landesamt für Soziales und Familie
    Abteilung 4
    Charlottenstraße 2
    98617 Meiningen

für Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes

Baden-Württemberg

Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise mit folgender Besonderheit:

  • Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Heilbronn ist auch für das Gebiet des Landkreises Heilbronn zuständig.
  • Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Karlsruhe ist auch für das Gebiet des Landkreises Karlsruhe zuständig.
  • Das Bürgermeisteramt des Stadtkreises Pforzheim ist auch für das Gebiet des Enzkreises und des Landkreises Calw zuständig.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist auch für das Gebiet des Stadtkreises Ulm zuständig.

Bayern

  • Regierung von Oberbayern
    Ausgleichsamt
    Schwanthalerstr. 40
    80336 München
  • Regierung von Niederbayern
    Ausgleichsamt
    Östlicher Stadtgraben 30
    94469 Deggendorf
  • Regierung der Oberpfalz
    Ausgleichsamt
    Emmeramsplatz 8
    93039 Regensburg
  • Regierung von Oberfranken
    Ausgleichsamt
    Dr.- Franz-Str. 1
    95445 Bayreuth
  • Regierung von Mittelfranken
    Ausgleichsamt
    Marienstr. 21
    90402 Nürnberg
  • Regierung von Unterfranken
    Ausgleichsamt
    Stephanstr. 2
    97070 Würzburg
  • Regierung von Schwaben
    Ausgleichsamt
    Karlstr. 2
    86150 Augsburg

Berlin

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Sächsische Str. 28
    10707 Berlin

Brandenburg

  • Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
    Landesvertriebenen- und Aussiedleramt
    Lipezker Str. 45 / Haus 5
    03048 Cottbus

Bremen

  • Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales des Landes Bremen
    Referat Zuwanderungsangelegenheiten und Integrationspolitik
    Contrescarpe 72
    28195 Bremen

Hamburg

  • Freie und Hansestadt Hamburg
    Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
    Adolph-Schönfelder-Str. 5
    22083 Hamburg

Hessen

  • Regierungspräsidium Darmstadt
    Luisenplatz 2
    64283 Darmstadt
  • Regierungspräsidium Gießen
    Landgraf-Philipp-Platz 1-7
    35390 Gießen
  • Regierungspräsidium Kassel
    Steinweg 6
    34117 Kassel

Mecklenburg-Vorpommern

  • Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
    Puschkinstr. 19-21
    19048 Schwerin

Niedersachsen

  • Landkreise, kreisfreie Städte und die großen selbständigen Städte. Nähere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Clemensstr. 17, 30169 Hannover

Nordrhein-Westfalen

  • Bezirksregierungen. Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,
    Horionplatz 1,
    40213 Düsseldorf

Rheinland-Pfalz

  • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
    Kurfürstliches Palais
    Willy-Brandt-Platz 3
    54290 Trier

Saarland

  • Ministerium für
    Justiz, Gesundheit und Soziales
    Franz-Josef-Röder-Straße 23
    66119 Saarbrücken

Sachsen

  • Regierungspräsidium Chemnitz
    Altchemnitzer Straße 41
    09120 Chemnitz

Sachsen-Anhalt

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
    Willy-Lohmann-Straße 7
    06114 Halle

Schleswig-Holstein

  • Landesamt für Soziale Dienste
    Außenstelle Kiel
    Gartenstr. 7
    24103 Kiel

Thüringen

  • Landesamt für Soziales und Familie
    Abteilung 4
    Charlottenstraße 2
    98617 Meiningen

Fälle nach Ziffer I. und II. mit Wohnsitz im Ausland:

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales,
    Sächsische Str. 28
    10707 Berlin
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