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Schwerbehindertenausweisverordnung
Erster Abschnitt: Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Zweiter Abschnitt: Ausweis für sonstige Personen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
§ 8 Ausweis für sonstige freifahrtberechtigte Personen
§ 9 Übergangsregelung
Muster 1 Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
Muster 1 Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • (Vorderseite)
  • (Rückseite)
  • Der Ausweis ist amtlicher Nachweis für die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung, die auf ihm eingetragenen weiteren gesundheitlichen Merkmale und die Zugehörigkeit zu Sondergruppen. Er dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch oder nach anderen Vorschriften zustehen. Änderungen in den für die Eintragungen maßgebenden Verhältnissen sind der ausstellenden Behörde unverzüglich mitzuteilen. Nach Aufforderung ist der Ausweis, der Eigentum der ausstellenden Behörde bleibt, zum Zwecke der Berichtigung oder Einziehung vorzulegen.
  • Muster 2 Anlage [Beiblatt]
  • Muster 3 [Wertmarke]
  • Muster 4 Ausweis [G] (Vorder- und Rückseite)
  • (Vorderseite)
  • (Rückseite)
  • Muster 5 Streckenverzeichnis

(zu § 147 Abs. 1 Nr. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ) im Umkreis von 50 km ________________________________________ Der Inhaber des Ausweises Az. __________ mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der vorstehend genannten Gemeinde wird von der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Schienenverkehr gegen Vorzeigen des Ausweises und des mit einer gültigen Wertmarke versehenen Beiblattes in Zügen des Nahverkehrs dieser Eisenbahn in der 2. Wagenklasse auf folgenden Strecken zwischen den nachstehend genannten Bahnhöfen unentgeltlich befördert (bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen):

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

(Rückseite)

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

Strecke Nr. zwischen und

(unabhängig hiervon und vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen und im Verkehrsverbund) Bei Änderungen des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dieses Verzeichnis dem für den neuen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Versorgungsamt zum Zwecke der Einziehung und der Aushändigung eines neuen Streckenverzeichnisses vorzulegen. Die mißbräuchliche Verwendung des Streckenverzeichnisses ist strafbar. Ausgabedatum: (Monat/Jahr)

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