Resümee
Wir kommen mehr und mehr zur Auffassung, dass der
GdB-Assistent
ein treffliches Instrument
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1. für den gutachterlich tätigen Arzt sein kann, um einer verständlichen und interpretierbaren Tatbestandsbeschreibung gerecht zu werden.
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2. für die Verwaltung, um ärztliche Gutachten zu überprüfen, deren Grundlage nicht der GdB-Assistent war.
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3. für den Behinderten ist, der nunmehr die Möglichkeit hat, die Entscheidungsgrundlage zu überprüfen und in die Lage versetzt wird, die Erfolgsaussichten seines Behindertenantrages realistisch einschätzen zu können.
Diese Auffassung stützt sich maßgeblich auch auf die Erfahrungen und Analysen, die in der Abhandlung "
Widerstände gegen den Einsatz des GdB-Assistenten
" zusammengetragen sind.
Wir wollen erreichen, dass amtsärztliche Beurteilungen und Begutachtungen öffentlicher und nachvollziehbarer werden; es ist immerhin Ihr Krankheitsbild und Ihre gesundheitliche Belastung die da bewertet wird.
Der Gesetzgeber legt in
SGB 1 § 17
- Ausführung der Sozialleistungen - klar fest, wie die ausführenden Organe dies zu interpretieren haben:
"Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass
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jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
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die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
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der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
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ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden."
Sagen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Vorhaben und senden Sie uns eine E-Mail an
rechner@global-help.de
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