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Rentenbezug im Alter
Gesetzliche Grundlage
Voraussetzungen für die Regelaltersrente
Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte
Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen
Rentenabschläge
Neuregelungen zur Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Bescheid / Rechtsbehelf
Beginn, Zahlung, Höhe der Altersrenten
Teil- / Vollrentenbezug
Hinzuverdienst vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher ab 01.04.2003

Teil- / Vollrentenbezug

Versicherte können Renten wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Je nach Höhe der Teilrente ergeben sich jeweils andere Hinzuverdienstgrenzen.

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