Voraussetzungen für die Regelaltersrente
Die
Regelaltersrente
erhalten Versicherte auf Antrag, die
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das 65. Lebensjahr vollendet haben
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und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.
Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
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Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
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Kindererziehungszeiten
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Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
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Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
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Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
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Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Ist die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt, kommt evtl. eine Beitragserstattung oder die weitere Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht.