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Rentenbezug im Alter
Gesetzliche Grundlage
Voraussetzungen für die Regelaltersrente
Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte
Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufs- oder Erwerbsunfähige
Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen
Rentenabschläge
Neuregelungen zur Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Bescheid / Rechtsbehelf
Beginn, Zahlung, Höhe der Altersrenten
Teil- / Vollrentenbezug
Hinzuverdienst vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Hinzuverdienstgrenze für Rentenbezieher ab 01.04.2003

Voraussetzungen für die Regelaltersrente

Die Regelaltersrente erhalten Versicherte auf Antrag, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben
  • und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:

  • Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
  • Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
  • Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
  • Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)

Ist die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt, kommt evtl. eine Beitragserstattung oder die weitere Zahlung von freiwilligen Beiträgen in Betracht.

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