Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen
Die Altersrente erhalten vor 1952 geborene versicherte Frauen auf Antrag, die
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das 60. Lebensjahr vollendet haben,
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nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre mit
Pflichtbeitragszeiten
zurückgelegt haben und
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die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.
Darüber hinaus darf die
Hinzuverdienstgrenze
nicht überschritten werden.
Die Altersgrenze wird für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1940 stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist deshalb mit Rentenabschlägen zu rechnen.
Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen:
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Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge)
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Kindererziehungszeiten
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Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten
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Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitnehmers
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Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
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Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)