Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten vor 1952 geborene Versicherte auf Antrag, die
Darüber hinaus darf die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten werden.
Die Altersgrenze wurde für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1937 stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist deshalb mit Rentenabschlägen zu rechnen.
Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung ausübt und eine mindestens 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung sucht. Arbeitslosen gleichgestellt sind Versicherte, die Arbeitslosengeld erhalten, obwohl sie der Arbeitsvermittlung nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen - Erklärung gegenüber dem Arbeitsamt nach § 428 SGB III -. Die BfA lässt sich die Arbeitslosigkeit und die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe regelmäßig vom Arbeitsamt bescheinigen. Deshalb ist die Angabe der Anschrift des Arbeitsamtes und die Kundennummer im Rentenantrag sehr hilfreich.
Auf die Wartezeit von 15 Jahren sind anzurechnen: