Aufgrund der Vierzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2007 - 14. KOV-AnpV 2007 ) sind die Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum 1.7.2007 durch die Versorgungsämter anzupassen.