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Rentenanpassung im Sozialen Entschädigungsrecht zum 1.7.2005
Welche Leistungen werden angepasst, bzw. in welcher Weise wird die Anpassung vorgenommen?
Auswirkung der Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Soziale Entschädigungsrecht
Welche Fälle sind von der Rentenumstellung ausgenommen?
Vergleichseinkommen beim Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich
Bescheide durch die Versorgungsämter
Übersicht über die Höhe der Versorgungsbezüge nach der
Tabelle über das anzurechnende Einkommen - Versorgungsart NL
Tabelle über das anzurechnende Einkommen - Versorgungsart VV

Welche Fälle sind von der Rentenumstellung ausgenommen?

Ausgeschlossen von der maschinellen Umstellung sind

  • alle Fälle, bei denen nur einkommensunabhängige Leistungen zustehen
  • alle Fälle mit abgesenkter Versorgung, bei denen nur einkommensunabhängige Leistungen zustehen
  • Fälle, bei denen als einkommensabhängige Leistung nur Berufs- oder Schadensausgleich zusteht und bei denen ein Vergleichseinkommen zu berücksichtigten ist, das zum 01.07.2005 nicht oder maximal um 4,- Euro absinkt
  • Fälle, bei denen neben dem Berufsschadensausgleich eine sog. einkommensunabhängige Ausgleichsrente zusteht (das sind die Bezieher von Pflegezulage, die die volle Ausgleichsrente oder mindestens die halbe Ausgleichsrente beanspruchen), bei denen ein Vergleichseinkommen zu berücksichtigen ist, das zum 01.07.2005 nicht oder maximal um 4,- Euro absinkt und
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