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Rentenanpassung im Sozialen Entschädigungsrecht zum 1.7.2005
Welche Leistungen werden angepasst, bzw. in welcher Weise wird die Anpassung vorgenommen?
Auswirkung der Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Soziale Entschädigungsrecht
Welche Fälle sind von der Rentenumstellung ausgenommen?
Vergleichseinkommen beim Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich
Bescheide durch die Versorgungsämter
Übersicht über die Höhe der Versorgungsbezüge nach der
Tabelle über das anzurechnende Einkommen - Versorgungsart NL
Tabelle über das anzurechnende Einkommen - Versorgungsart VV

Auswirkung der Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Soziale Entschädigungsrecht

Die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2005 führt nicht zu einer Änderung der Bruttorentenbeträge, da die aktuellen Rentenwerte unverändert bleiben. Allerdings wird der zum 01.07.2005 eingeführte zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag für die Rentner trotz Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen zu einer Minderung des Zahlbetrages führen (0,45 %).

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