Die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2005 führt nicht zu einer Änderung der Bruttorentenbeträge, da die aktuellen Rentenwerte unverändert bleiben. Allerdings wird der zum 01.07.2005 eingeführte zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag für die Rentner trotz Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen zu einer Minderung des Zahlbetrages führen (0,45 %).