Im Anschluss an die vorgenannte Reform der Pflegeversicherung plant das BMG, im Jahr 2008 den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu reformieren. Damit einhergehen soll die Erarbeitung eines neuen Begutachtungsinstruments in der Pflege.
Zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat das Bundesministerium im November 2996 einen Beirat aus Pflegekassen, Sozialhilfeträgern, Pflegewissenschaftlern und Betroffenenvertretern eingerichtet. Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat das BMG die Hauptgeschäftsstelle in den Beirat berufen.
Zunächst recherchierte und analysierte das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld national und international Pflegebedürftigkeitsbegriffe und Einschätzungsinstrumente (z. B. FACE, EASY Care, RAI, RAI Homecare, CANE, RCN-Assessment, RUM). Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass keines der untersuchten Begutachtungsverfahren ohne weitere Modifikationen in Deutschland einzuführen wäre. Auf dieser Grundlage sah der BMG-Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs von der Übernahme eines der etablierten Begutachtungsinstrumente ab und entschied sich für die Erarbeitung eines neuen, modulhaft zu gestaltenden Begutachtungsinstruments.
Als Arbeitsgrundlage für die weiteren Diskussionen soll ein "weiter" Pflegebedürftigkeitsbegriff gelten, der neben der somatischen Verrichtungsbezogenheit auch bisher nicht erfasste Personengruppen, wie z. B. demenzkranke Menschen oder Menschen mit der Pflegestufe 0, sowie eine Teilhabeorientierung einbezieht.
Nach Ausschreibung im Rahmen eines Modellvorhabens gemäß § 8 Abs. 3 SGB XI durch die Spitzenverbände der Pflegekassen erhielt im Juli 2007 eine Bietergemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld, des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Instituts für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen den Zuschlag für die Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Bis Februar 2008 soll das Begutachtungsinstrument in enger Verzahnung mit den laufenden Beratungen des BMG-Beirats erarbeitet werden (Hauptphase 1). Anschließend soll bis Oktober 2008 das neue Instrument erprobt werden (Hauptphase 2). Als Anlage 2 sind zu beiden Hauptphasen Powerpointpräsentationen der beauftragten Wissenschaftler beigefügt, denen Details zu entnehmen sind.
Herausforderung für alle Beteiligten ist, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff in seiner Bedeutung und praktischen Anwendung zwar eng mit dem Begutachtungsverfahren verbunden ist, diesem aber den wesentlichen Rahmen vorgibt. Die politische Entscheidung über den Pflegebedürftigkeitsbegriff, für die der BMG-Beirat eine Empfehlung aussprechen soll, kann erst getroffen werden, wenn mehr Klarheit über die einzelnen Auswirkungen besteht. Diese Klarheit soll wiederum durch die Entwicklung und Erprobung des Instruments herbeigeführt werden. Insoweit muss das neue Begutachtungsinstrument in seinen Modulen entsprechend offen sein, um die spätere politische Entscheidung über den Begriff der Pflegebedürftigkeit berücksichtigen zu können.
Nach wie vor zu kritisieren ist, dass die o. g. vielfältigen Änderungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes unbeschadet der Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs verabschiedet werden sollen. Es ist unverständlich, dass die Überprüfung, die zu grundlegenden Änderungen und damit zu erneutem gesetzlichen Änderungsbedarf führen kann, nicht in einem Guss mit der jetzigen SGB XI-Reform erfolgt."