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Reform der Pflegeversicherung - Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgelegt, mit dem die von der Großen Koalition beschlossenen Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung umgesetzt werden sollen. Besonders kommunalrelevant ist die Schaffung sog. Pflegestützpunkte, mit denen u. a. der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen gestärkt werden soll.

Das In-Kraft-Treten ist überwiegend für den 1.7.2008 vorgesehen.

Parallel erfolgt die Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Eine Bietergemeinschaft aus MDK und Pflegewissenschaftlern ist mit der Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt worden.

Im Einzelnen teilt der Deutsche Landkreistag in seinem o. g. Rundschreiben Folgendes mit:

1. Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes

  • Das Bundesministerium für Gesundheit hat den 260 Seiten starken Referentenentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) mit Stand vom 10.9.2007 vorgelegt. Damit setzt das Bundesministerium die von der Großen Koalition beschlossenen Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung um, über die wir mit den Bezugsrundschreiben informiert haben.
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