Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vorgelegt, mit dem die von der Großen Koalition beschlossenen Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung umgesetzt werden sollen. Besonders kommunalrelevant ist die Schaffung sog. Pflegestützpunkte, mit denen u. a. der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen gestärkt werden soll.
Das In-Kraft-Treten ist überwiegend für den 1.7.2008 vorgesehen.
Parallel erfolgt die Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Eine Bietergemeinschaft aus MDK und Pflegewissenschaftlern ist mit der Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt worden.
Im Einzelnen teilt der Deutsche Landkreistag in seinem o. g. Rundschreiben Folgendes mit:
1. Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes