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Rechte und Pflichten der Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens
Beteiligte am Verfahren können sein:
Bestellung eines Bevollmächtigten und Beteiligung eines Beistandes
Akteneinsicht, Aktenauszüge
Mitwirkungspflicht der Beteiligten am Verfahren
Folgen fehlender Mitwirkung

Bestellung eines Bevollmächtigten und Beteiligung eines Beistandes

Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten in dem jeweils gerade laufende Verwaltungsverfahren vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen der Behörde seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Eine Vollmacht kann nur schriftlich widerrufen werden. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde bei Verfahrenshandlungen an den Bevollmächtigten wenden.

Muster für eine Vollmacht:

Vorname Name

Datum

V O L L M A C H T

Ich bevollmächtige hiermit

Frau Anna Mustermann, Musterstrasse 11, 8888 Musterort,

mich bei den Sozialleistungsträgern in allen Verfahrenshandlungen zu vertreten.

................................................................
Ort, Datum , Unterschrift

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt dann als vom Beteiligten selbst vorgebracht, es sei denn dieser widerspricht unverzüglich. Auch zu ärztlichen Untersuchungen kann der Beteiligte mit einen Beistand erscheinen.

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