Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten in dem jeweils gerade laufende Verwaltungsverfahren vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen der Behörde seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Eine Vollmacht kann nur schriftlich widerrufen werden. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde bei Verfahrenshandlungen an den Bevollmächtigten wenden.
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Muster für eine Vollmacht: |
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Vorname Name Datum V O L L M A C H T
Ich bevollmächtige hiermit Frau Anna Mustermann, Musterstrasse 11, 8888 Musterort, mich bei den Sozialleistungsträgern in allen Verfahrenshandlungen zu vertreten.
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Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt dann als vom Beteiligten selbst vorgebracht, es sei denn dieser widerspricht unverzüglich. Auch zu ärztlichen Untersuchungen kann der Beteiligte mit einen Beistand erscheinen.