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Rechte und Pflichten der Beteiligten während des Verwaltungsverfahrens
Beteiligte am Verfahren können sein:
Bestellung eines Bevollmächtigten und Beteiligung eines Beistandes
Akteneinsicht, Aktenauszüge
Mitwirkungspflicht der Beteiligten am Verfahren
Folgen fehlender Mitwirkung

Beteiligte am Verfahren können sein:

  • Antragsteller und Antragsgegner,
  • diejenigen, an die die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
  • diejenigen, mit denen die Behörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat,
  • diejenigen, die nach Absatz 2 von der Behörde zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind.
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