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Die Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Situation
Rechtslage
Ermittlung der schädigungsbedingten Rentenminderung (Entgeltpunkteberechnung) nach § 48 BVG

Die Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Situation

Durch das zunehmende Alter der Kriegsbeschädigten und die damit gegebene höhere Sterblichkeit ist die Versorgungsverwaltung zu einem hohen Anteil mit Entscheidungen über Witwenansprüche beschäftigt. Der Gesetzgeber hat für diesen Personenkreis verschiedene rechtliche Lösung gefunden, die im Bundesversorgungsgesetz enthalten sind.

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