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Gesetzliche Änderungen zum 1.4.2005
Rundfunkgebühren
Bankgeheimnis
Höherer Pflegebeitrag
Gesellenbrief ohne Ausbildungplatz in einem Betrieb
Keine Strafkosten für Praxisgebühr-Verweigerer

Gesetzliche Änderungen zum 1.4.2005

Rundfunkgebühren

Die Gebühr steigt um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Die bisherige Gebühr von 16,15 Euro wurde den Millionen Fernsehzuschauern und Radiohörern unverändert seit 2001 in Rechnung gestellt - das brachte den öffentlich-rechtlichen Sendern Einnahmen von gut sechs Milliarden Euro im Jahr. Mit der neuen Gebühr dürften es jährlich künftig etwa 350 Millionen Euro mehr sein. Die neue Rundfunkgebühr gilt bis Ende 2008. Die Rundfunkanstalten wollten ursprünglich 21 Cent mehr haben, und das schon zum 1. Januar 2005. Die Länder hatten das allerdings verhindert und den Sendern statt dessen zu mehr Sparsamkeit geraten. Erst vor kurzem hatte Brüssel die Verwendung der Gebühren bei den öffentlich-rechtlichen Sendern kritisiert und mehr Transparenzt beim Einsatz der Mittel angemahnt.

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