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Gesetzliche Änderungen zum 1.4.2005
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Höherer Pflegebeitrag
Gesellenbrief ohne Ausbildungplatz in einem Betrieb
Keine Strafkosten für Praxisgebühr-Verweigerer

Gesellenbrief ohne Ausbildungplatz in einem Betrieb

Nach dem neuen Berufsbildungsgesetz können Jugendliche einen Gesellenbrief künftig auch dann erwerben, wenn sie einen Beruf nicht im Betrieb, sondern an der Berufsschule erlernt haben. Zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte können auch im Ausland absolviert werden. Die dreijährige Lehrzeit wird stärker stufenweise organisiert, damit praktisch begabte Lehrlinge bereits nach zwei Jahren in einen Beruf wechseln und sich später weiterqualifizieren können. Kleinere Firmen können im Verbund mit anderen Betrieben gemeinsam Lehrstellen bereitstellen.

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