Zum Tag der Kriminalitätsopfer möchten wir unsere Leser daran erinnern, dass viele Menschen ihre Ansprüche und Möglichkeiten gar nicht kennen.
Es scheint uns wichtig erneut darauf hinzuweisen, dass Opfer von Gewaltkriminalität aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) über ihre Rechte ableiten können und veranlasst werden, die notwendigen Anträge zu stellen.
Das Problem der Gewaltkriminalität ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig und wird uns auch in Zukunft nicht los lassen. Eine Abnahme der Gewaltdelikte ist nicht zu erkennen - im Gegenteil. Die folgenden Beispiele von Gewaltkriminalität sind alle Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz: