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Information zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22.03.2006
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: körperliche Gesundheitsstörungen
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: seelische Störungen
Sexueller Missbrauch
Der Grundsatz nach dem OEG
Antragstellung
Zuständige Versorgungsämter:

Sexueller Missbrauch

Frau K. benötigt seit etlichen Jahren psychotherapeutische Behandlung. In ihrer Kindheit ist sie vom Stiefvater jahrelang sexuell missbraucht worden. Der lange zurückliegende Missbrauch ist ihr erst vor einigen Jahren wieder richtig bewusst geworden. Seitdem leidet sie unter Alpträumen, Schlafstörungen und heftigen Depressionen.

Die Polizei wurde damals nicht eingeschaltet - die Straftat ist zwischenzeitlich auch verjährt.

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