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Information zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22.03.2006
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: körperliche Gesundheitsstörungen
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: seelische Störungen
Sexueller Missbrauch
Der Grundsatz nach dem OEG
Antragstellung
Zuständige Versorgungsämter:

Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: seelische Störungen

Herr M. geht spät abends nach Hause. Auf der Straße wird er von Skin-Heads angepöbelt. Als Herr M. darauf nicht reagiert, versetzt ihm ein Skin-Head einen Faustschlag ins Gesicht. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert und muss dort eine Woche verbringen. Sechs Wochen später sind zwar seine Verletzungsfolgen (Prellung im Gesicht, Bluterguss am rechten Auge) abgeklungen.

Herr M. leidet jedoch heute noch unter seelischen Störungen (Schlafstörungen, Alpträume, ständiges Widererleben der Gewalttat, Depressionen, Angstzustände, Nervosität) als Folgen der Gewalttat; er konnte das erlittene Trauma noch nicht verarbeiten.

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