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Information zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22.03.2006
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: körperliche Gesundheitsstörungen
Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: seelische Störungen
Sexueller Missbrauch
Der Grundsatz nach dem OEG
Antragstellung
Zuständige Versorgungsämter:

Vorsätzliche Körperverletzung - Folgen: körperliche Gesundheitsstörungen

Zwischen Frau O. und ihrem Lebensgefährten Herr S. kommt es zu einem Streit. Im Laufe der verbalen Auseinandersetzung wird Herr S. handgreiflich. Er schlägt Frau O. Durch einen Faustschlag fällt Frau O. rückwärts mit dem Kopf auf einen Heizkörper und bleibt bewusstlos liegen.

Polizei und Rettungsdienst werden unverzüglich informiert.

Frau O. hat schwerste Schädel- Hirnverletzungen erlitten.

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