Allerdings sieht die Richtlinie zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten von dieser grundsätzlichen Liberalisierung vor. So dürfen die Mitgliedstaaten Unternehmen aus dem EU-Ausland sehr wohl Auflagen machen, wenn dies "aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt" ist.
Ganz vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wie die Post, die Energie- und Wasserversorgung und die Abfallentsorgung. Ebenfalls nicht erfasst sind soziale Dienstleistungen staatlicher oder staatlich anerkannter Einrichtungen.
Von der Dienstleistungsrichtlinie sind viele Selbstständige betroffen, die vorübergehend im EU-Ausland tätig sind: Zum Beispiel Computerspezialisten, Handwerker oder Fremdenführer. Von der Marktöffnung durch die neue Richtlinie verspricht sich die EU-Kommission die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die dabei angegeben Zahlen - zuletzt war von 600.000 neuen Jobs die Rede - sind jedoch u. a. von der zuständigen Berichterstatterin im EU-Parlament, die deutsche SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt als beliebige Angabe abgetan worden.