Der vom damaligen EU-Kommissar Frits Bolkestein Anfang 2004 vorgelegte Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie hatte in vielen EU-Staaten Angst vor Lohn- und Sozialdumping ausgelöst. Diese Ängste gehörten Umfragen zufolge auch zu den Gründen für das Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005. Das von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene "Herkunftslandprinzip" hätte bedeutet, dass bei Dienstleistungen die Regeln des Heimatlandes gelten, aus dem der Anbieter kommt. Vor allem in den "alten" EU-Staaten herrschte deswegen Angst vor Billig-Konkurrenz aus den "neuen" EU-Ländern Mittel- und Osteuropas.
Das Herkunftslandprinzip wurde Mitte Februar vom Europaparlament gekippt. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der großen Fraktionen, das Prinzip weitgehend aufzugeben. Das Arbeits- und Tarifrecht des Gastlands besteht nach dem Kompromiss uneingeschränkt fort. Verboten werden jedoch Vorschriften, die ausländische Anbieter diskriminieren.