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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Sozialdumping befürchtet
Auflagen möglich

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die lange Zeit umstrittene und am Mittwoch im EU-Parlament beschlossene EU-Dienstleistungsrichtlinie gehört zu den "heißesten Eisen" der Europäischen Union in den vergangenen Jahren. Sie erleichtert Dienstleistern vorübergehende Arbeitseinsätze im EU-Ausland. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bürokratische Hürden für Unternehmen aus anderen EU-Ländern abzubauen und eine zentrale Stelle für Dienstleister aus dem EU-Ausland einzurichten. Unternehmen aus dem EU-Ausland dürfen nicht gegenüber einheimischen Firmen diskriminiert werden.

Sozialdumping befürchtet

Der vom damaligen EU-Kommissar Frits Bolkestein Anfang 2004 vorgelegte Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie hatte in vielen EU-Staaten Angst vor Lohn- und Sozialdumping ausgelöst. Diese Ängste gehörten Umfragen zufolge auch zu den Gründen für das Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005. Das von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene "Herkunftslandprinzip" hätte bedeutet, dass bei Dienstleistungen die Regeln des Heimatlandes gelten, aus dem der Anbieter kommt. Vor allem in den "alten" EU-Staaten herrschte deswegen Angst vor Billig-Konkurrenz aus den "neuen" EU-Ländern Mittel- und Osteuropas.

Das Herkunftslandprinzip wurde Mitte Februar vom Europaparlament gekippt. Das Parlament beschloss mit den Stimmen der großen Fraktionen, das Prinzip weitgehend aufzugeben. Das Arbeits- und Tarifrecht des Gastlands besteht nach dem Kompromiss uneingeschränkt fort. Verboten werden jedoch Vorschriften, die ausländische Anbieter diskriminieren.

Auflagen möglich

Allerdings sieht die Richtlinie zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten von dieser grundsätzlichen Liberalisierung vor. So dürfen die Mitgliedstaaten Unternehmen aus dem EU-Ausland sehr wohl Auflagen machen, wenn dies "aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt" ist.

Ganz vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse wie die Post, die Energie- und Wasserversorgung und die Abfallentsorgung. Ebenfalls nicht erfasst sind soziale Dienstleistungen staatlicher oder staatlich anerkannter Einrichtungen.

Von der Dienstleistungsrichtlinie sind viele Selbstständige betroffen, die vorübergehend im EU-Ausland tätig sind: Zum Beispiel Computerspezialisten, Handwerker oder Fremdenführer. Von der Marktöffnung durch die neue Richtlinie verspricht sich die EU-Kommission die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die dabei angegeben Zahlen - zuletzt war von 600.000 neuen Jobs die Rede - sind jedoch u. a. von der zuständigen Berichterstatterin im EU-Parlament, die deutsche SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt als beliebige Angabe abgetan worden.

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