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Elterngeld ab 01.01.2007
Familienförderung - Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld
Vaterbonus
Mindestelterngeld
Maximales Elterngeld
Geschwisterbonus
Partnerkomponente
Kindergeld

Elterngeld ab 01.01.2007

Familienförderung - Elterngeld ersetzt Erziehungsgeld und Mutterschaftsgeld

Ab 2007 wird die Bundesregierung ein einkommensabhängiges Elterngeld einführen. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das an einkommensschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wird. Der Anfang Mai 2006 zwischen den Regierungsparteien erzielte Kompromiss sieht vor:

  • Ab 2007 erhalten Eltern, die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen, zwölf Monate lang als Lohnersatz ein Elterngeld von 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns, maximal aber 1800 Euro.
  • Langzeitarbeitslose erhalten einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Vaterbonus

Wenn auch der zweite Elternteil - in der Regel der Vater - eine Weile aus dem Beruf aussteigt und die Kinderbetreuung übernimmt, wird als Bonus ein Elterngeld für zwei zusätzliche Partnermonate (i.d.R. Vätermonate) in Aussicht gestellt. Nimmt zum Beispiel der Vater die zwei Partnermonate nicht in Anspruch und die Mutter übernimmt ganztags die Kinderbetreuung während dieser Zeit, so entfällt das Elterngeld nicht vollständig. Die Eltern erhalten dann für diese Zeit das Mindestelterngeld von 300 Euro. Um durch die Bonusmonate den gesetzten Kostenrahmen nicht zu überschreiten, wird an anderer Stelle gespart. So sollen Eltern die Leistung nicht erhalten, wenn sowohl die Mutter als auch der Vater mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Mindestelterngeld

Beim Elterngeld, das von 2007 an als Lohnersatz für ein Jahr gezahlt werden soll, ist eine soziale Komponente vorgesehen. Jede Familie erhält danach ein Mindestelterngeld von 300 Euro und das bisherige Erziehungsgeld entfällt ab 2007. Bei Familien mit geringem Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes das gemeinsame Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt. Das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Maximales Elterngeld

Für alle gilt:

  • Die Lohnersatzleistung beträgt grundsätzlich 67 Prozent des letzten Netto-Verdienstes, maximal monatlich 1800 Euro.
    • Grundsätzlich bedeutet dies:
      Es gibt mindestens eine Ausnahme. So erhalten Alleinerziehende ein erhöhtes Elterngeld, sofern sie vor der Geburt des Kindes weniger als 1000 Euro im Monat verdienten. Dieses Elterngeld erhöht sich pro 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro netto liegt, um einen Prozentpunkt.
  • Beispiel:
  • Statt 67 Prozent werden also bei einen Einkommen von 900 Euro 72 Prozent
    (67 Prozent plus 5 Prozent wegen 5x20=100) des letzten Nettoeinkommens an Elterngeld gezahlt.

Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die vollen 14 Monate.

Geschwisterbonus

Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 24 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat.

Partnerkomponente

Zwei Monate der Unterstützung sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer:

  • Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Erziehungsurlaub nehmen. In einem solchen Fall wird das Elterngeld ein volles Jahr (oder wahlweise in halber Höhe über zwei Jahre) plus zwei Monate gewährt. Doppelverdiener, die voll erwerbstätig bleiben erhalten weder Elterngeld noch die Mindestleistung.

Kindergeld

Das Kindergeld wird vom 1. Januar 2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bislang zum 27 Lebensjahr) gezahlt. Das entsprechende Kindergeldgesetz soll entsprechend geändert werden. Für 24- bis 27-jährige Kinder sind Übergangsfristen vorgesehen.

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