Ab 2007 wird die Bundesregierung ein einkommensabhängiges Elterngeld einführen. Dafür entfällt ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das an einkommensschwache Eltern bis zu 24 Monate gezahlt wird. Der Anfang Mai 2006 zwischen den Regierungsparteien erzielte Kompromiss sieht vor:
Wenn auch der zweite Elternteil - in der Regel der Vater - eine Weile aus dem Beruf aussteigt und die Kinderbetreuung übernimmt, wird als Bonus ein Elterngeld für zwei zusätzliche Partnermonate (i.d.R. Vätermonate) in Aussicht gestellt. Nimmt zum Beispiel der Vater die zwei Partnermonate nicht in Anspruch und die Mutter übernimmt ganztags die Kinderbetreuung während dieser Zeit, so entfällt das Elterngeld nicht vollständig. Die Eltern erhalten dann für diese Zeit das Mindestelterngeld von 300 Euro. Um durch die Bonusmonate den gesetzten Kostenrahmen nicht zu überschreiten, wird an anderer Stelle gespart. So sollen Eltern die Leistung nicht erhalten, wenn sowohl die Mutter als auch der Vater mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Beim Elterngeld, das von 2007 an als Lohnersatz für ein Jahr gezahlt werden soll, ist eine soziale Komponente vorgesehen. Jede Familie erhält danach ein Mindestelterngeld von 300 Euro und das bisherige Erziehungsgeld entfällt ab 2007. Bei Familien mit geringem Einkommen wird für die Berechnung des Elterngeldes das gemeinsame Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt. Das Mindestelterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Für alle gilt:
Alleinerziehende erhalten das Elterngeld für die vollen 14 Monate.
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 24 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat.
Zwei Monate der Unterstützung sind an die Bedingung geknüpft, dass auch der jeweils andere Partner einmal die Betreuung übernimmt (Väterkomponente). Das bedeutet für Arbeitnehmer:
Das Kindergeld wird vom 1. Januar 2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr (bislang zum 27 Lebensjahr) gezahlt. Das entsprechende Kindergeldgesetz soll entsprechend geändert werden. Für 24- bis 27-jährige Kinder sind Übergangsfristen vorgesehen.