Für Antragsteller in eheähnlichen Lebensverhältnissen soll es ab 2006 neue Regeln geben. Für unter 25-Jährige soll es generell keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr geben. Sie sollen in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet werden ("Unterhaltsrückgriff"). Im Osten wird das Arbeitslosengeld II auf West-Niveau angehoben. Die Möglichkeit, sich mit einer "Ich-AG" selbständig zu machen, soll Mitte 2006 auslaufen. Ab 01.07.2006 sollen das bisherige Überbrückungsgeld und die " Ich-AG "-Förderung von einer neuen Subvention für Existenzgründer abgelöst werden. Details stehen noch nicht fest.
Jugendliche Arbeitslose haben bislang Anspruch auf ALG II. In Ostdeutschland beträgt der Regelsatz für Langzeitarbeitslose 331 Euro plus Wohnkosten, im Westen 345 Euro. "Ich-AG"-Gründer erhalten drei Jahre lang als Anschubfinanzierung für die Selbständigkeit gestaffelte Zuschüsse vom Arbeitsamt - ein tragfähiges Geschäftskonzept vorausgesetzt.