Zum 01.01.2007 wird der Freibetrag für Ledige - inklusive einer Pauschale für Werbungskosten - auf 801 Euro, für verheiratete Paare auf 1.602 Euro gekürzt. Alles, was darüber liegt, ist zu versteuern.
Für Ledige sind Zins- und Dividendeneinkünfte in Höhe von 1.421 Euro derzeit steuerfrei, für Eheleute 2.842 Euro. Auf darüber hinausgehende Einnahmen fällt der persönliche Steuersatz an. Über die Einkommenssteuererklärung erfolgt dann eine Verrechnung mit der Zinsabschlagsteuer.