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Geplante Gesetzesänderungen 2006 und 2007
Arbeitslosengeld II -Hartz IV-
Arbeitslosenversicherung
Arbeitszimmer
Auto
Elterngeld
Kindergeld/Kinderfreibeträge
Mehrwertsteuer
Pendlerpauschale
Reichensteuer
Renten
Sparerfreibetrag
Steuerberatungskosten
Veräußerungsgewinne
Weihnachtsgeld

Reichensteuer

Ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Verheiratete) werden von 2007 an drei Prozentpunkte Aufschlag auf die Lohn- oder Einkommenssteuer fällig. Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42 Prozent.

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