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Geplante Gesetzesänderungen 2006 und 2007
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Elterngeld

Das Erziehungsgeld soll ab 2007 durch ein einkommensabhängiges Elterngeld ersetzt werden. Eltern, die wegen Kindererziehung im Beruf pausieren, erhalten ein Jahr lang zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens steuerfrei, maximal 1.800 Euro monatlich. Vater und Mutter können sich die Elternzeit teilen. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll 2006 erhöht werden. Damit soll Kinderarmut abgebaut werden.

Erziehungsgeld wird derzeit je nach Einkommen der Eltern - maximal zwei Jahre gewährt. Höhe: 300 Euro im Monat. Wer in Elternzeit ist, darf maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sein, der Partner unbegrenzt. Seit Januar 2005 erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro je Kind und Monat. Die Finanzierung des Elterngeldes ist noch nicht sicher. Über Kinderzuschläge informiert die Arbeitsagentur (Familienkasse).

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