Arbeitszimmer
Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer werden ab 01.01.2007 steuerlich nicht mehr anerkannt.
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Ausnahme:
Das Zimmer ist "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit". Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind bis 1.250 Euro jährlich abzugsfähig, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Geltend machen kann man die anteiligen Warmmietkosten oder die Abschreibung des Zimmers. Beispiel: Lehrer, der nachmittags daheim arbeitet. Der Freibetrag kann nur einmalig für das Arbeitszimmer angesetzt werden, unabhängig davon, wie viele Personen das Arbeitszimmer nutzen. Freiberufler und Selbständige ohne regen Kundenbesuch können ihre Berufstätigkeit eventuell ganz von zu Hause aus ausüben. Ansonsten, konkreten Gesetzestext abwarten. Arbeitsmittel wie PC und Drucker, Schreibtisch und so weiter kann man aber vermutlich weiter absetzen.