Für Antragsteller in eheähnlichen Lebensverhältnissen soll es ab 2006 neue Regeln geben. Für unter 25-Jährige soll es generell keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr geben. Sie sollen in die Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern eingerechnet werden ("Unterhaltsrückgriff"). Im Osten wird das Arbeitslosengeld II auf West-Niveau angehoben. Die Möglichkeit, sich mit einer "Ich-AG" selbständig zu machen, soll Mitte 2006 auslaufen. Ab 01.07.2006 sollen das bisherige Überbrückungsgeld und die " Ich-AG "-Förderung von einer neuen Subvention für Existenzgründer abgelöst werden. Details stehen noch nicht fest.
Jugendliche Arbeitslose haben bislang Anspruch auf ALG II. In Ostdeutschland beträgt der Regelsatz für Langzeitarbeitslose 331 Euro plus Wohnkosten, im Westen 345 Euro. "Ich-AG"-Gründer erhalten drei Jahre lang als Anschubfinanzierung für die Selbständigkeit gestaffelte Zuschüsse vom Arbeitsamt - ein tragfähiges Geschäftskonzept vorausgesetzt.
Mit der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte gesenkt werden. Weil Arbeitgeber und -nehmer je die Hälfte der Beiträge zahlen, bleibt in der Lohntüte nur ein Prozent mehr. Der Beitrag beträgt derzeit 6,5 Prozent. Für Arbeitnehmer erfreulich. Selbständige, Mini-Jobber, Rentner und Studenten erhalten keinerlei Kompensation für die Mehrwertsteuererhöhung.
Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer werden ab 01.01.2007 steuerlich nicht mehr anerkannt.
Eine Nachrüstung von Dieselautos mit Rußpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Ab 2008 sollen neue Diesel-Pkw ohne Filter mit einem Steueraufschlag belegt werden. Keine Förderung, keine Steueraufschläge bislang.
Das Erziehungsgeld soll ab 2007 durch ein einkommensabhängiges Elterngeld ersetzt werden. Eltern, die wegen Kindererziehung im Beruf pausieren, erhalten ein Jahr lang zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens steuerfrei, maximal 1.800 Euro monatlich. Vater und Mutter können sich die Elternzeit teilen. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll 2006 erhöht werden. Damit soll Kinderarmut abgebaut werden.
Erziehungsgeld wird derzeit je nach Einkommen der Eltern - maximal zwei Jahre gewährt. Höhe: 300 Euro im Monat. Wer in Elternzeit ist, darf maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sein, der Partner unbegrenzt. Seit Januar 2005 erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag in Höhe von maximal 140 Euro je Kind und Monat. Die Finanzierung des Elterngeldes ist noch nicht sicher. Über Kinderzuschläge informiert die Arbeitsagentur (Familienkasse).
Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ab 01.01.2007 nur noch für Kinder unter 25 gewährt. Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gibt es derzeit bis zum 27. Geburtstag des Kindes.
Zum 01.01.2007 soll die Mehrwertsteuer um drei Punkte von 16 auf 19 Prozent steigen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Nahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Fahrten im ÖPNV u.a. soll nicht steigen.
Derzeit Regulärer Satz: 16 Prozent. Ermäßigt: 7 Prozent. Einen Großteil der Erhöhung werden Hersteller und Handel an den Endverbraucher weitergeben. Größere Anschaffungen wie der Bau eines neuen Hauses oder ein Autokauf sollten vorgezogen werden. Beispiel: Ein Pkw, der bisher 30.000 Euro kostet, verteuert sich dann um 775,86 Euro.
Die Pendlerpauschale entfällt zum 01.01.2007 für die ersten 20 Kilometer. Wer weniger als 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, kann keine Fahrtkosten mehr absetzen.
Für jeden Fahrtkilometer zur Arbeit kann man derzeit 30 Cent steuerlich geltend machen.
Ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Verheiratete) werden von 2007 an drei Prozentpunkte Aufschlag auf die Lohn- oder Einkommenssteuer fällig. Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42 Prozent.
Weitere Nullrunden für Rentner sind zu erwarten. Ein "Nachholfaktor" in der Rentenformel führt dazu, dass aktuell nicht vorgenommene Rentenkürzungen mit Erhöhungen in späteren Jahren verrechnet werden. Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Der Einstieg in die jährlichen Erhöhungsschritte für das Renteneintrittsalter beginnt 2012 und endet 2035. Wer 45 Arbeitsjahre voll hat, soll weiter ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen können. Der Rentenbeitrag soll 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent steigen.
Zum 01.01.2007 wird der Freibetrag für Ledige - inklusive einer Pauschale für Werbungskosten - auf 801 Euro, für verheiratete Paare auf 1.602 Euro gekürzt. Alles, was darüber liegt, ist zu versteuern.
Für Ledige sind Zins- und Dividendeneinkünfte in Höhe von 1.421 Euro derzeit steuerfrei, für Eheleute 2.842 Euro. Auf darüber hinausgehende Einnahmen fällt der persönliche Steuersatz an. Über die Einkommenssteuererklärung erfolgt dann eine Verrechnung mit der Zinsabschlagsteuer.
Ab 01.01.2006 sind private Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig. Als Betriebsausgabe oder Werbungskosten können sie weiter abgesetzt werden.
Die Spekulationsfristen fallen weg. Ab 01.01.2007 fällt auf Gewinne aus dem privaten Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien eine Abgeltungssteuer von 20 Prozent an. Noch offen ist, ob das Gesetz auch rückwirkend gelten soll - zum Beispiel für Aktien, die vor 2007 erworben wurden und nach dem 01.01.2007 verkauft werden. Eventuell soll ab 2007 die Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten nicht mehr möglich sein. Unklar ist, ob das so genannte Halbeinkünfteverfahren weiter gilt.
Beamte und Pensionäre des Bundes sollen ab 2006 auf die Hälfte ihres Weihnachtsgeldes verzichten. Für Zivil- und Wehrdienstleistende sollen das Weihnachtsgeld und das Entlassungsgeld am Ende der Dienstzeit ganz gestrichen werden. Unklar ist, ob dies ab 2006 oder 2007 gelten soll.
Zurzeit erhalten aktive Bundesbeamte 60 Prozent eines Monatssalärs als Weihnachtsgeld, Pensionäre 50 Prozent. Rekruten und Zivis erhalten ein Weihnachtsgeld in Höhe von 172,26 Euro und nach neun Monaten Dienstzeit ein Entlassungsgeld von 690,24 Euro.