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Änderungen im Arbeitslosengeld II ab 1. Juli 2006
Kürzung des Arbeitslosengeldes II für junge Arbeitslose
Arbeitslosengeld II in Ost und West einheitlich auf 345.-Euro festgesetzt
Ab 1. Juli wird der Auszug bei den Eltern erschwert

Änderungen im Arbeitslosengeld II ab 1. Juli 2006

Die Koalition will mit den Einschränkungen der Leistungen für junge Arbeitslose insgesamt 600 Millionen Euro im Jahr sparen. Weitere Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich sollen ab dem 1. Januar 2007 durch eine Senkung der Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose von 70 auf 42 Euro im Monat erzielt werden. Union und SPD verteidigten die Kürzungen bei jungen Arbeitslosen. "Da sind junge Leute auf Kosten des Staates ausgezogen, weil sie den großzügigen Rechtsrahmen genutzt haben", sagte Gerald Weiß (CDU). "Das ist ein Mitnahmeeffekt, den wir nicht wollen können." Sogar bei den jungen Abgeordneten der Regierungsfraktionen stießen die Einschnitte auf Zustimmung. "Wir sind der Meinung, dass es gerade im Vergleich zum Lehrlingsgeld vertretbar ist, das Arbeitslosengeld II auf 80 Prozent zu kürzen", sagte Marco Wanderwitz, der Sprecher der jungen Unionsabgeordneten. "Es war nie so gedacht, dass der Staat zusätzliche Anreize zum Ausziehen geben sollte." Auch die jüngeren Sozialdemokraten stimmten dem Gesetz zu.

Generalsekretär Niebel unterstützte zwar die Kürzungen, warf der Koalition aber vor, das Gesetz sei untauglich: "Es wird in der Praxis kaum handhabbar sein."

Kürzung des Arbeitslosengeldes II für junge Arbeitslose

Der Bundestag hat die Einschränkung der Leistungen für junge Arbeitslose beschlossen. Das Hartz-IV-Änderungsgesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Zugleich wurde damit beschlossen, vom 1. Juli an das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland auf das Westniveau anzuheben. Rund 2,3 Millionen Langzeitarbeitslose in den neuen Bundesländern erhalten dann 14 Euro im Monat mehr als bisher. Grüne und Linksfraktion lehnten die Nachbesserungen an der Arbeitsmarktreform ab, die FDP-Fraktion enthielt sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz allerdings noch zustimmen.

Arbeitslosengeld II in Ost und West einheitlich auf 345.-Euro festgesetzt

Mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz wird das Arbeitslosengeld II in Ost und West auf 345 Euro angeglichen. Bisher betrug es in Ostdeutschland 331 Euro.

Ab 1. Juli wird der Auszug bei den Eltern erschwert

Zugleich treten für junge Arbeitslose bis zum Alter von 25 Jahren allerdings Kürzungen in Kraft. Sie erhalten ab Juli nur noch 276 Euro im Monat, wenn sie im Haushalt der Eltern leben. Bei einem Auszug haben sie nur Anspruch auf Leistungen, wenn die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen die Gründung des eigenen Haushalts zuvor genehmigen.

ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden künftig in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falles eines Auszugs aus der elterlichen Wohnungen haben sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert hat. Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteils leben können, sie aus beruflichen Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt".

Für die geplante Änderung gilt als Stichtag der 17. Februar: Unter 25-Jährige, die vor diesem Stichtag aus dem Haushalt der Eltern ausgezogen sind, fallen nicht unter die Neuregelung. Nach Aussage der SPD-Fraktion ist damit sichergestellt, dass Jugendliche, die vor dem 17. Februar die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern verlassen haben, "nicht mit einem Zwangsumzug rechnen müssen". Auf mehrmaliges Nachfragen der Bündnisgrünen räumte ein Vertreter der Bundesregierung aber ein, es sei "praktisch denkbar", dass Jugendliche unter 25 Jahren, die erstmals mit Genehmigung des Trägers eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen würden und dann später nochmals umziehen wollten, an die Bedarfsgemeinschaft der Eltern zurückverwiesen werden könnten. Dies sei jedoch "eine absolut theoretische Diskussion", so dass diese Fälle "praktisch keine Rolle" spielten. Die Bundesregierung stellte klar, dass sowohl Erstauszüge als auch alle möglichen weiteren Umzüge nach dem 17. Februar für jugendliche ALG-II-Bezieher genehmigungspflichtig seien.

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