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Bekanntmachung der Neufassung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
§ 1 Berechtigte
§ 2 Umfang der Unterhaltsleistung
§ 3 Dauer der Unterhaltsleistung
§ 4 Beschränkte Rückwirkung
§ 5 Ersatz- und Rückzahlungspflicht
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 7 Übergang von Ansprüchen des Berechtigten
§ 8 Aufbringung der Mittel
§ 9 Verfahren und Zahlungsweise
§ 10 Bußgeldvorschriften
§ 11 Übergangsvorschriften
§ 12 (weggefallen)
§ 12a (Gegenstandslose Übergangsvorschrift)
§ 13 (Inkrafttreten )

§ 3 Dauer der Unterhaltsleistung

  • Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.
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