Behinderte Menschen erfahren in der Regel auch eine Einschränkung in Ihrer Bewegungsfähigkeit und -freiheit. Als wesentlichste und bedeutendste sind hier sicherlich die unentgeltliche Beförderung und die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zu nennen. Die nachfolgende Aufstellung konzentriert sich auf zwei Aspekte innerhalb der hier aufgeführten Nachteilsausgleiche . Dabei soll einerseits die Differenzierung zwischen dem Wahlrecht auf "Unentgeltlicher Beförderung im öffentliche Personennahverkehr" und der Kfz-Steuerermäßigung herausgearbeitet werden. Andererseits soll die parallele Inanspruchnahme der beiden Nachteilsausgleiche einen besonders schwerbehinderten Personenkreis aufmerksam machen. In dieser Frage erwarten wir mehr Klarheit und Verständnis bei dem betroffenen und interessierten Personenkreis. In einer beabsichtigten künftigen Vergleichsberechnung wollen wir allen Beteiligten die Möglichkeit einer für sie optimalen Wahl ermöglichen. Diese wird dann alle denkbaren Aspekte berücksichtigen.