2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
2.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Voraussetzungen für die
unentgeltliche Beförderung
im öffentlichen Personennahverkehr ist
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im
Nahverkehr
und bei Benützung von
Verkehrsverbünden
das Vorzeigen eines
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bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn
bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines
Streckenverzeichnisses
.
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Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
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Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis
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Merkzeichen aG
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Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe kostenlos zu erhalten.
fehlen diese Voraussetzungen, dann ist
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die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
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die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke erforderlich
2.2 Kfz-Steuerbefreiung
Voraussetzung für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist die
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Vorlage eines Beiblatts beim Finanzamt
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Voraussetzungen für ein Beiblatt sind folgende Feststellungen des Versorgungsamtes