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Vergünstigungen zu mehr Mobilität
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
2.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
2.2 Kfz-Steuerbefreiung
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung

2.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist

  • im Nahverkehr und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
  • bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines Streckenverzeichnisses .
  • Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
  • Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis
    • Merkzeichen aG
    • Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe kostenlos zu erhalten.
      fehlen diese Voraussetzungen, dann ist
      • die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
      • die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke erforderlich

2.2 Kfz-Steuerbefreiung

Voraussetzung für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist die

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