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Vergünstigungen zu mehr Mobilität
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

z.B. ADAC, DTC

Voraussetzungen:

  • Die Gewährung der Beitragsermäßigung ist abhängig von den jeweiligen Satzungen des Automobil-Clubs. Bitter erkundigen sich direkt bei Ihrem Club. In der Regel wird eine Beitragsermäßigung bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50% gewährt.
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