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Vergünstigungen zu mehr Mobilität
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres
Voraussetzungen:
Nach den Tarifbestimmungen der Bahn (DPT II DB) ist ein
Schwerbehindertenausweis
durch das
Versorgungsamt
mit einem GdB von wenigstens 80% erforderlich.
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