1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
1.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Voraussetzungen hierfür ist
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im
Nahverkehr
und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
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bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn
bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines
Streckenverzeichnisses
.
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Voraussetzung für ein Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
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GDB
mindestens 50%
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Merkzeichen G
oder
Merkzeichen Gl
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die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer
Halbjahreswertmarke
oder
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die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer
Jahres-Wertmarke
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Ausnahmen: Die Kosten für eine Wertmarke mit Beiblatt müssen behinderte Menschen mit diesen Merkzeichen dann nicht entrichten, wenn sie
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Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt oder
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Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt erhalten.
1.2 Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe von 50%
Voraussetzungen dafür sind:
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Vorlage eines
Beiblatts
beim Finanzamt
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Voraussetzungen für ein Beiblatt sind folgende Feststellungen des Versorgungsamtes