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Vergünstigungen zu mehr Mobilität
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
1.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
1.2 Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe von 50%
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen

1.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Voraussetzungen hierfür ist

  • im Nahverkehr und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
  • bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines Streckenverzeichnisses .
  • Voraussetzung für ein Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
    • GDB mindestens 50%
    • Merkzeichen G oder Merkzeichen Gl
    • die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
    • die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke
    • Ausnahmen: Die Kosten für eine Wertmarke mit Beiblatt müssen behinderte Menschen mit diesen Merkzeichen dann nicht entrichten, wenn sie
      • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt oder
      • Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt erhalten.

1.2 Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe von 50%

Voraussetzungen dafür sind:

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