5. Benutzung der 1. Wagenklasse
Ein Fahrausweis der 2. Wagenklasse im Nahverkehr und Fernverkehr des gesamten Bundesgebietes ohne Kilometerbegrenzung berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse
Voraussetzung hierfür ist:
-
Schwerbehindertenausweis
durch das Versorgungsamt mit dem
Merkzeichen 1. Kl
-
persönliche Voraussetzungen für das Merkzeichen 1. Kl. ist:
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Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
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Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer
MdE
um mindestens 70%