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Vergünstigungen zu mehr Mobilität
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

Vergünstigungen zu mehr Mobilität

Behinderte Menschen erfahren in der Regel auch eine Einschränkung in Ihrer Bewegungsfähigkeit und -freiheit. Als wesentlichste und bedeutendste sind hier sicherlich die unentgeltliche Beförderung und die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zu nennen. Die nachfolgende Aufstellung konzentriert sich auf zwei Aspekte innerhalb der hier aufgeführten Nachteilsausgleiche . Dabei soll einerseits die Differenzierung zwischen dem Wahlrecht auf "Unentgeltlicher Beförderung im öffentliche Personennahverkehr" und der Kfz-Steuerermäßigung herausgearbeitet werden. Andererseits soll die parallele Inanspruchnahme der beiden Nachteilsausgleiche einen besonders schwerbehinderten Personenkreis aufmerksam machen. In dieser Frage erwarten wir mehr Klarheit und Verständnis bei dem betroffenen und interessierten Personenkreis. In einer beabsichtigten künftigen Vergleichsberechnung wollen wir allen Beteiligten die Möglichkeit einer für sie optimalen Wahl ermöglichen. Diese wird dann alle denkbaren Aspekte berücksichtigen.

1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen

1.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Voraussetzungen hierfür ist

  • im Nahverkehr und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
  • bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines Streckenverzeichnisses .
  • Voraussetzung für ein Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
    • GDB mindestens 50%
    • Merkzeichen G oder Merkzeichen Gl
    • die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
    • die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke
    • Ausnahmen: Die Kosten für eine Wertmarke mit Beiblatt müssen behinderte Menschen mit diesen Merkzeichen dann nicht entrichten, wenn sie
      • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt oder
      • Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt erhalten.

1.2 Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe von 50%

Voraussetzungen dafür sind:

2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung

2.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ist

  • im Nahverkehr und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
  • bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines Streckenverzeichnisses .
  • Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
  • Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis
    • Merkzeichen aG
    • Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe kostenlos zu erhalten.
      fehlen diese Voraussetzungen, dann ist
      • die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
      • die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke erforderlich

2.2 Kfz-Steuerbefreiung

Voraussetzung für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist die

3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen

Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehrverkehr des gesamten Bundesgebietes ohne Kilometerbegrenzung.

Voraussetzungen hierfür ist

4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr

Voraussetzung hierfür ist

  • ein bei der Straßenverkehrsbehörde beantragter blauer Parkausweis , der im Fahrzeug deutlich sichtbar auszulegen ist
  • Voraussetzung hierfür ist

5. Benutzung der 1. Wagenklasse

Ein Fahrausweis der 2. Wagenklasse im Nahverkehr und Fernverkehr des gesamten Bundesgebietes ohne Kilometerbegrenzung berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse

Voraussetzung hierfür ist:

  • Schwerbehindertenausweis durch das Versorgungsamt mit dem Merkzeichen 1. Kl
    • persönliche Voraussetzungen für das Merkzeichen 1. Kl. ist:
      • Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
      • Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer MdE um mindestens 70%

6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten

Für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung mit eignem PKW

  • a) Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen oder
  • b) Ansatz von Kilometerpauschale 0,30 €/Km.

7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten

  • a) Ansatz von Kilometerpauschale zur Berücksichtigung der unvermeidbaren Kosten 0,30 €/Km bis zu 3000 Km pro Jahr (3.000 Km x 0,30 € = 900 €).
  • b) Ansatz aller KFZ-Kosten bis zu 15.000 Km pro Jahr mit einer Kilometerpauschale von 0,30 €/Km (15.000 Km x 0,30 € = 4.500 €).

8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB

BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres

Voraussetzungen:

9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs

z.B. ADAC, DTC

Voraussetzungen:

  • Die Gewährung der Beitragsermäßigung ist abhängig von den jeweiligen Satzungen des Automobil-Clubs. Bitter erkundigen sich direkt bei Ihrem Club. In der Regel wird eine Beitragsermäßigung bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB von mindestens 50% gewährt.
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