Vergünstigungen zu mehr Mobilität
Behinderte Menschen erfahren in der Regel auch eine Einschränkung in Ihrer Bewegungsfähigkeit und -freiheit. Als wesentlichste und bedeutendste sind hier sicherlich die
unentgeltliche Beförderung
und die
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
/
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
zu nennen. Die nachfolgende Aufstellung konzentriert sich auf zwei Aspekte innerhalb der hier aufgeführten
Nachteilsausgleiche
. Dabei soll einerseits die Differenzierung zwischen dem Wahlrecht auf "Unentgeltlicher Beförderung im öffentliche Personennahverkehr" und der Kfz-Steuerermäßigung herausgearbeitet werden. Andererseits soll die parallele Inanspruchnahme der beiden Nachteilsausgleiche einen besonders schwerbehinderten Personenkreis aufmerksam machen. In dieser Frage erwarten wir mehr Klarheit und Verständnis bei dem betroffenen und interessierten Personenkreis. In einer beabsichtigten künftigen
Vergleichsberechnung
wollen wir allen Beteiligten die Möglichkeit einer für sie optimalen Wahl ermöglichen. Diese wird dann alle denkbaren Aspekte berücksichtigen.
1. Wahlrecht der Inanspruchnahme zwischen
1.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Voraussetzungen hierfür ist
-
im
Nahverkehr
und bei Benützung von Verkehrsverbünden das Vorzeigen eines
-
bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn
bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines
Streckenverzeichnisses
.
-
Voraussetzung für ein Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
-
GDB
mindestens 50%
-
Merkzeichen G
oder
Merkzeichen Gl
-
die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer
Halbjahreswertmarke
oder
-
die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer
Jahres-Wertmarke
-
Ausnahmen: Die Kosten für eine Wertmarke mit Beiblatt müssen behinderte Menschen mit diesen Merkzeichen dann nicht entrichten, wenn sie
-
Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt oder
-
Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt erhalten.
1.2 Ermäßigung der Kfz-Steuer in Höhe von 50%
Voraussetzungen dafür sind:
-
Vorlage eines
Beiblatts
beim Finanzamt
-
Voraussetzungen für ein Beiblatt sind folgende Feststellungen des Versorgungsamtes
2. Parallele Inanspruchnahme der Unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung
2.1 Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
Voraussetzungen für die
unentgeltliche Beförderung
im öffentlichen Personennahverkehr ist
-
im
Nahverkehr
und bei Benützung von
Verkehrsverbünden
das Vorzeigen eines
-
bei Benutzung der Linien (Strecken) der Deutschen Bundesbahn
bis zu 50 Kilometer im Umkreis des Wohnortes zusätzlich das Vorzeigen eines
Streckenverzeichnisses
.
-
Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis ist
-
Voraussetzung für ein kostenloses Beiblatt mit Wertmarke und Streckenverzeichnis
-
Merkzeichen aG
-
Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe kostenlos zu erhalten.
fehlen diese Voraussetzungen, dann ist
-
die Zahlung von 30.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Halbjahreswertmarke oder
-
die Zahlung von 60.-- Euro für ein Beiblatt mit einer Jahres-Wertmarke erforderlich
2.2 Kfz-Steuerbefreiung
Voraussetzung für die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ist die
-
Vorlage eines Beiblatts beim Finanzamt
-
Voraussetzungen für ein Beiblatt sind folgende Feststellungen des Versorgungsamtes
3. Unentgeltlichen Beförderung für Begleitpersonen
Unentgeltlichen Beförderung
für
Begleitpersonen
im öffentlichen
Personennahverkehr
und
Fernverkehrverkehr
des gesamten Bundesgebietes ohne Kilometerbegrenzung.
Voraussetzungen hierfür ist
4. Parkerleichterungen im Straßenverkehr
Voraussetzung hierfür ist
-
ein bei der Straßenverkehrsbehörde beantragter
blauer Parkausweis
, der im Fahrzeug deutlich sichtbar auszulegen ist
-
Voraussetzung hierfür ist
5. Benutzung der 1. Wagenklasse
Ein Fahrausweis der 2. Wagenklasse im Nahverkehr und Fernverkehr des gesamten Bundesgebietes ohne Kilometerbegrenzung berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse
Voraussetzung hierfür ist:
-
Schwerbehindertenausweis
durch das Versorgungsamt mit dem
Merkzeichen 1. Kl
-
persönliche Voraussetzungen für das Merkzeichen 1. Kl. ist:
-
Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
-
Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer
MdE
um mindestens 70%
6. Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Werbungskosten
Für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung mit eignem PKW
-
a) Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen oder
-
b) Ansatz von Kilometerpauschale 0,30 /Km.
7. Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Abzugsbetrages für Privatfahrten
-
a) Ansatz von Kilometerpauschale zur Berücksichtigung der unvermeidbaren Kosten 0,30 /Km bis zu 3000 Km pro Jahr (3.000 Km x 0,30 = 900 ).
-
b) Ansatz aller KFZ-Kosten bis zu 15.000 Km pro Jahr mit einer Kilometerpauschale von 0,30 /Km (15.000 Km x 0,30 = 4.500 ).
8. Ermäßigter Fahrpreis bei der DB
BahnCard S vor Vollendung des 60. Lebensjahres
Voraussetzungen:
9. Beitragsermäßigung bei Automobilclubs
z.B. ADAC, DTC
Voraussetzungen:
-
Die Gewährung der Beitragsermäßigung ist abhängig von den jeweiligen Satzungen des Automobil-Clubs. Bitter erkundigen sich direkt bei Ihrem Club. In der Regel wird eine Beitragsermäßigung bei Vorlage eines
Schwerbehindertenausweises
mit einem
GdB
von mindestens 50% gewährt.