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Merkzeichen und die hierfür erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen
Merkzeichen G
Merkzeichen Gl
Merkzeichen B
Merkzeichen H
Merkzeichen aG
Beispiele für die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
Prüfung der Voraussetzungen
Merkzeichen RF
Merkzeichen Bl
Merkzeichen 1. Kl
Einem Merkzeichen gleichgestellt ist die "Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Beispiele für die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung

  • Querschnittsgelähmte
  • Doppeloberschenkelamputierte
  • Doppelunterschenkelamputierte
  • Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind
  • andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.
    • Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Wird ein Rollstuhl benutzt, kommt es darauf an, ob der Betroffene ständig auf ihn angewiesen ist. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich allein einen GdB von 80 bedingt.
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