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Die wichtigsten merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Merkzeichen G
Merkzeichen B
Merkzeichen aG
Merkzeichen H
Merkzeichen RF
Merkzeichen 1.KL
Merkzeichen Bl
Merkzeichen Gl

Merkzeichen Bl

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ; § 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 Abs 1 BefrVO
  • Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
  • Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €; § 33b EStG
  • Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; § 46 Abs 1 StVO
  • Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
  • Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen; § 4 Nr. 19 UStG
  • Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
  • Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC), Anhang IV
  • Gewährung von Blindengeld; Gesetz über die Landesblindenhilfe
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