Merkzeichen Bl
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang Vergünstigungen):
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Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Nahverkehr;
§§ 145 - 147 SGB IX
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Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
; § 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 Abs 1 BefrVO
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Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
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Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 ; § 33b EStG
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Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG
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Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung;
§ 46 Abs 1 StVO
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Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
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Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen; § 4 Nr. 19 UStG
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Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
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Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC), Anhang IV
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Gewährung von Blindengeld; Gesetz über die Landesblindenhilfe