Merkzeichen Gl
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang Vergünstigungen):
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Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz; Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle: GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G 0,30 je km;
§ 9 Abs 2 EStG
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Bei GdB wenigsten 90%: Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 netto monatlich im Rahmen des ISDN- Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist