Merkzeichen G
Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang Vergünstigungen):
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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr;
SGB 9 §§ 145 - 147
oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung;
KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1
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Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G: 0,30 je km;
EStG § 9 Abs 2
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Abzugsbetrag für Privatfahrten bei
GdB
wenigstens 70% + und Merkzeichen G: bis zu 3000 km x 0,30 = 900 ;
EStG § 33
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Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert;
BSHG § 23 Abs 1